Das Energie-Contracting: Zu welchem Preis und für wen?

12.03.19 geschrieben von Shahin Dabaghchian
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Das Energie-Contracting ist eine interessante Lösung, die es ermöglicht, von einem Fachmann, dem Contractinggeber, Energie zu beziehen, die sofort nutzbar ist. Dabei handelt es sich zum Beispiel um Wärme für die Heizung oder die Warmwasseraufbereitung in einem Gebäude oder um die Senkung der Temperatur über eine Klimaanlage. Mit dieser schlüsselfertigen Lösung muss der Kunde weniger Zeit für Fragen zur technischen Einrichtung und Finanzierung der Anlage aufwenden (Wartung, Reparatur usw.), da er dies dem Contractinggeber überlässt, der sich für ihn um alles kümmert. Nachfolgend erhalten Sie eine Zusammenfassung, für wen und unter welchen Bedingungen das Contracting interessant ist.

 

Das Contracting: Für wen?

 

Das Energie-Contracting ist für viele Personen interessant:

  • Grossgrundbesitzer (Bauträger, Liegenschaftsverwaltungen, Pensionskassen, Banken, ...)
  • Wohnsiedlungen, Mehrfamilienhäuser, private Wohngebäude
  • Gemeinden und öffentliche Einrichtungen (Gebäude der öffentlichen Verwaltung, Schwimmbäder, Krankenhäuser, Kliniken, ...)
  • Industrieunternehmen, mittelständische Unternehmen
  • Ohne das Fernwärmenetz zu vergessen

Bei der Immobilie kann es sich sowohl um eine Wohnanlage, ein Bürogebäude als auch um ein Geschäft handeln. Diese Immobilien können Privatpersonen gehören oder Teil einer Liegenschaftsverwaltung sein.

 

Unter welchen Bedingungen?

 

Um das Contracting nutzen zu können, müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein.

Die Anlage muss folgenden Kriterien entsprechen:

  • Verwendung von sogenannter sauberer Energie, die den Kriterien aus dem Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050 vom 21. Mai 2017 entspricht, das mit der Schweizer Volksabstimmung über das überarbeitete Energiengesetz angenommen wurde. Mit diesem Gesetz sollen der Energieverbrauch gesenkt, die Energieeffizienz verbessert und erneuerbare Energien gefördert werden. Die Verwendung von fossilen Energieträgern soll also eingeschränkt werden.
  • Der Mehrwert eines Contractinggebers: Dieses Gesetz ist sehr komplex, so dass es erforderlich ist, den Contractinggeber als Fachmann hinzuzuziehen und somit sein Knowhow einzubinden.

Eine weitere Bedingung: Es müssen mehrere Mitglieder oder Verbraucher an dem Projekt beteiligt sein, damit es rentabel ist. Die Fixkosten sind mehr oder weniger gleichbleibend, ob es sich um eine Wohneinheit oder mehrere handelt. Es ist also eine Frage der Grössenordnung.

Ein weiteres wichtiges Element, das berücksichtigt werden muss, ist die Einbindung des Contractinggebers in das Projekt, die so weit wie möglich gehen sollte. Umso früher er eingebunden wird, desto einfacher können technische und verwaltungstechnische Aspekte berücksichtigt werden. Dasselbe gilt für die Umsetzungsbedingungen: Umso flexibler sie sind, desto besser kann sich der Contractinggeber in das Projekt einbringen.

Das Energie-Contracting ist daher interessant für Liegenschaftsverwaltungen, die grosse Wohnanlagen für Eigentümer und Miteigentümer betreuen. Dies gilt insbesondere dann, wenn sie erneuerbare Energien nutzen möchten.

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